Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.08.2006 - 15 W 36/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16188
OLG Karlsruhe, 17.08.2006 - 15 W 36/06 (https://dejure.org/2006,16188)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.08.2006 - 15 W 36/06 (https://dejure.org/2006,16188)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. August 2006 - 15 W 36/06 (https://dejure.org/2006,16188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwertbeschluss: Beschränkung der Anfechtbarkeit von Streitwertbeschlüssen des Landgerichts auf Entscheidungen im ersten Rechtszug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Streitwertes

  • Judicialis

    GKG § 66 Abs. 3 S. 2; ; GKG § 68 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 68 Abs. 1 S. 5; ; ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; RVG § 32 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 68 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 567 Abs. 1
    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2007, 686
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 17.11.2005 - 3 W 142/05

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes für den Berufungsrechtszug;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2006 - 15 W 36/06
    Die Regelung in § 567 Abs. 1 ZPO sieht zwar eine sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts im Berufungsverfahren nicht vor; diese Regelung gilt allerdings nur für den Bereich der Zivilprozessordnung und ist auf die Streitwertbeschwerde gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG weder direkt noch analog anwendbar (vgl. OLG Celle, OLGR 2006, 270, 271 f).

    Bei einer Streitwertfestsetzung durch das Landgericht im Berufungsverfahren ist das Oberlandesgericht das "nächst höhere Gericht" im Sinne von § 66 Abs. 3 S. 2 GKG (i.V.m. § 68 Abs. 1 S. 5 GKG) und nicht etwa der Bundesgerichtshof (vgl. OLG Celle, OLGR 2006, 270, 272).

  • OLG Stuttgart, 29.09.2005 - 4 Ws 231/05

    Strafvollzugsrecht: Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2006 - 15 W 36/06
    Die Streitwertfestsetzung ist jedoch keine Kostenentscheidung im Sinne von § 99 Abs. 1 ZPO, so dass sich aus dieser Vorschrift keine Beschränkungen für die Streitwertbeschwerde herleiten lassen (anders OLG Stuttgart, Die Justiz 2006, 15 zu der ähnlichen Frage einer Streitwertbeschwerde im Rahmen des Strafvollzugsrechts).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht